Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
CARE RECRUIT GmbH
Königstr. 21
70173 Stuttgart
(im Folgenden „CARE“)
§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit der Vertragsparteien bei der Gewinnung möglicher Arbeitskräfte mit dem Ziel der Beschäftigung als Pflegefachkraft in der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den jeweils vereinbarten Personalvermittlungsverträgen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Personalvermittlungsvertrags mit dem Auftraggeber.
§2 Leistungen
- CARE unterstützt auftragsbezogen den Auftraggeber bei der Vermittlung von Pflegekräften für einen Standort des Auftraggebers in der Bundesrepublik Deutschland. Die gewonnenen Personen (Kandidaten) werden in Deutschland in der Regel zunächst als Pflegehilfskraft beschäftigt. Nach vollständiger Berufsanerkennung durch die deutschen Behörden werden sie als Pflegefachkräfte beschäftigt.
- Zur Vermittlungsleistung von CARE gehört es insbesondere, die Sprachbeschulung der Kandidaten mindestens bis zum für die Einreise erforderlichen Sprachlevel sowie das ausländerrechtliche Verfahren bis zur Einreise der Kandidaten zu überwachen und zu begleiten.
§3 Personalvermittlung
- CARE übernimmt im Rahmen der Personalvermittlung für den Auftraggeber die Suche nach Arbeitskräften im Gesundheitssektor („Fachkraft“) nach Maßgabe eines von dem Auftraggeber schriftlich erteilten Auftrags („Job Order“). Die Job Order muss Angaben zu der zu besetzenden Stelle, der Anzahl der benötigten Fachkräfte, dem monatlichen Grundgehalt und den Vertragsbedingungen enthalten. Die Annahme der Job Order ist durch den Auftraggeber zu bestätigen („Auftragsbestätigung“).
- Die Personalvermittlung läuft nach dem gemeinsamen Verständnis der Vertragsparteien wie folgt ab: Der Auftraggeber erteilt CARE einen Vermittlungsauftrag durch Übersendung einer Job Order. CARE wählt daraufhin geeignete Fachkräfte aus und übermittelt dem Auftraggeber Bewerberprofile und ggf. vollständige Unterlagen. Bei beiderseitigem Interesse organisiert CARE ein digitales Vorstellungsgespräch.
- Für Kandidaten aus dem Bewerberpool gelten besondere Bedingungen des Gütesiegels, wie transparente Information über das Recruiting, Abfrage von Matching-Wünschen und Anwendung des „Employer Pays“-Prinzips.
§4 Erfüllung des Vertrages und Anzeigepflichten
- Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und vermittelter Fachkraft geschlossen wurde. Der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht entscheidend.
- Bei Abbruch der Sprachausbildung oder Beschäftigung innerhalb von sechs Monaten verpflichtet sich CARE zur kostenfreien Nachvermittlung innerhalb von drei Monaten.
§5 Vermittlungshonorar
- Im Falle eines Vertragsabschlusses fällt ein Vermittlungshonorar zzgl. Umsatzsteuer an. Dieses wird in drei Raten fällig: bei Vertragsabschluss, bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland und nach sechs Monaten Beschäftigung.
- Die Vergütung umfasst alle Leistungen, sofern keine Zusatzvereinbarungen bestehen.
- Weitere Kosten werden je nach Anfall berechnet.
- Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungseingang. Zahlung erfolgt unbar in Euro.
§6 Haftung / Gewährleistung
- Angaben zu Fachkräften beruhen auf Informationen Dritter. CARE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder positiver Kenntnis fehlerhafter Daten.
- Keine Haftung für Tätigkeiten der Fachkraft oder aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Verpflichtungen.
- CARE haftet nicht für die Einhaltung der Pflichten des Auftraggebers gegenüber der Fachkraft.
- CARE gewährleistet, dass keine unzulässigen Rückzahlungs- oder Bindungsklauseln in Arbeitsverträgen vorgesehen sind.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Förderung der Integration und Einarbeitung der vermittelten Fachkräfte.
- Anerkennung der gesetzlichen Regelungen und Wahlfreiheit der Fachkräfte bei Ausgleichsmaßnahmen.
- Zusammenarbeit nur mit Auftraggebern, die die Bedingungen des Gütesiegels erfüllen.
- CARE behält sich ein anlassbezogenes Prüfungsrecht vor.
- Bei wiederholtem Verstoß gegen die AGB behält sich CARE ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
§7 Unternehmensgrundsätze / Verhaltensgrundsätze
Die Unternehmungsgrundsätze und die Verhaltensgrundsätze sind Bestandteil der AGB und einsehbar unter care-recruit.de.
§8 Laufzeit des Vertrages, Kündigung
- Der Vertrag ist unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Vermittlungsaufträge zum Zeitpunkt der Kündigung werden regulär abgewickelt, es sei denn, dies ist einer Partei unzumutbar.
§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts. Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: 03-2025